Betreuungsvertrag

Der Betreuungsvertrag wird zwischen uns (Trägerverein) und den Eltern für den Zeitraum von einem Schuljahr abgeschlossen.
Der Betreuungsvertrag verlängert sich automatisch um ein Schuljahr, sofern der Vertrag nicht 2 Monate vor Ablauf des Schuljahres schriftlich von den Erziehungsberechtigten gekündigt wird. Die Kündigungsfrist für eine Kündigung zum Schuljahresende endet somit zum 31.05. des laufenden Schuljahres.

Nachdem die Eltern den Betreuungsvertrag mit uns abgeschlossen haben, melden wir das Kind beim Jugendamt der Stadt Köln an. Über die Stadt Köln werden die jeweiligen Elternbeiträge festgesetzt.